Rechtsmittel

Rechtsmittel

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Rẹchts|mit|tel 〈n. 13aufgrund der Rechtsordnung verfügbares Mittel, z. B. offizielle Beschwerde, Anfechtung eines Urteils ● (ein) \Rechtsmittel einlegen

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Rẹchts|mit|tel, das (Rechtsspr.):
rechtliches Mittel, das es jmdm. ermöglicht, eine gerichtliche Entscheidung anzufechten, bevor sie rechtskräftig wird:
gegen diese Entscheidung ist kein R. zulässig;
ein R. einlegen;
auf R. verzichten.

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Rechtsmittel,
 
spezielle Rechtsbehelfe mit besonderen Merkmalen: mit Devolutiveffekt (Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in einer höheren Instanz) und Suspensiveffekt (Hemmung des Eintritts der formellen Rechtskraft der Entscheidung). Rechtsmittel sind Berufung, Revision und Beschwerde, allerdings mit Besonderheiten bei der einfachen Beschwerde. Berufung und Revision sind grundsätzlich als Rechtsmittel zur Aufhebung von Urteilen vorgesehen, Beschwerde ist Rechtsmittel gegenüber Beschlüssen; dabei sind Berufung und Revision gegebenenfalls als Rechtsmittel hintereinander geschaltet (»Rechtsmittelzug«). Die Einlegung und auch die Begründung von Rechtsmitteln sind mit Ausnahme der einfachen Beschwerde an bestimmte Fristen und Formen gebunden; Voraussetzung ist zudem eine Beschwerde des Rechtsmittelführers.
 
Im Strafprozess hemmt die Einlegung eines zulässigen Rechtsmittels die Vollstreckung; die Staatsanwaltschaft kann Rechtsmittel auch zugunsten des Beschuldigten einlegen (§ 296 StPO). - Rechtsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen (Zurücknahme von Rechtsmitteln) oder es kann auf sie verzichtet werden (Verzicht).
 

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Rẹchts|mit|tel, das (Rechtsspr.): rechtliches Mittel, das es jmdm. ermöglicht, eine gerichtliche Entscheidung anzufechten, bevor sie rechtskräftig wird: gegen diese Entscheidung ist kein R. zulässig; ein R. einlegen; auf R. verzichten.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Rechtsmittel — (Remedium juris), 1) im Allgemeinen jedes Mittel, welches zur Wahrung eines zuständigen Rechtes dient. In diesem Sinne umfaßt es nicht blos die Mittel zur gerichtlichen Geltendmachung der Rechte, wie Klagen, Einreden etc., sondern auch Cautionen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtsmittel — (Remedium juris) heißen im allgemeinen alle Mittel zur Wahrung oder Geltendmachung von Rechten, wie Klagen, Beschwerden, Gesuche um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand etc.; im engern und eigentlichen Sinn aber die Mittel, um eine richterliche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsmittel — Rechtsmittel, jedes gesetzlich zulässige Verfahren zur Verfolgung und Verteidigung von Rechten; insbes. solches, wodurch die nochmalige Prüfung einer Sache veranlaßt wird, wie Berufung, Beschwerde und Revision …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rechtsmittel — Rechtsmittel, zum Schutze gegen unrichtige Verfügungen oder Urtheile des Richters entweder beim nämlichen Gerichtshof (Revision, Restitution) od. bei Oberbehörden (Beschwerde, Berufung, Recurs, Cassation, Appellation) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rechtsmittel — Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung. Die Rechtsmittel sind eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsmittel — das Rechtsmittel, (Aufbaustufe) Mittel zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung Beispiele: Er hat Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme eingelegt. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist das ordentliche Rechtsmittel der Berufung… …   Extremes Deutsch

  • Rechtsmittel — Rẹchts·mit·tel das; Jur, meist Pl; ein rechtliches Mittel, mit dem jemand erreichen will, dass ein Urteil noch einmal überprüft wird, damit eine andere Entscheidung getroffen wird <Rechtsmittel einlegen>: Berufung und Revision sind… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Rechtsmittel der Revision — Rechtsmittel der Revision …   Deutsch Wörterbuch

  • Rechtsmittel, das — Das Rêchtsmittel, des s, plur. ut nom. sing. ein in den Rechten oder Gesetzen gegründetes Mittel. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ein in den Gesetzen verordnetes Mittel, eine Rechtssache zu erlangen, dergleichen z.B. die Appellation ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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